OLG Nürnberg - Urteil vom 07.06.1994
3 U 1020/94
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)398a-b
ES Kfz-Schaden A-3/29
NJW-RR 1995, 919
NZV 1994, 430
r+s 1994, 337
SP 1994, 314
VerkMitt 1994, 120
VersR 1994, 1253
ZfS 1994, 408

Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

OLG Nürnberg, Urteil vom 07.06.1994 - Aktenzeichen 3 U 1020/94

DRsp Nr. 1995/1938

Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

»1. Die Grundsätze für eine Schadenberechnung auf Neuwagenbasis sind auch dann anwendbar, wenn der beschädigte Pkw im Eigentum einer Leasinggeberin gestanden hat. 2. Für die Gebrauchsdauer eines Pkw ist der Zeitpunkt der Zulassung maßgeblich und nicht die Frage, an wieviel Tagen seit der Zulassung er tatsächlich genutzt worden ist. Bei einer Gebrauchsdauer von fast 8 Wochen ist ein Pkw ohne das Vorliegen besonderer Umstände nicht mehr neuwertig im Sinne der »Neuwagen-Abrechnung«, auch wenn er in dieser Zeit nur eine Fahrleistung von 813 km erreicht hat.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe:

1. Grundsätzlich kann ein Unfallgeschädigter gemäß § 249 BGB Herstellung des früheren Zustandes, also Reparatur des Fahrzeuges verlangen. Gemäß ständiger Rechtsprechung ist hiervon als Ausnahme die Abrechnung auf Neuwagenbasis zuzulassen, falls ein neuwertiges Fahrzeug beschädigt worden ist.