1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 24.04.2018, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz aus Anwaltshaftung. Das Landgericht hat der Klage fast vollumfänglich stattgegeben. Hiergegen wenden sich die Beklagten mit der Berufung.
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