Schadensersatz bei in Eigenregie durchgeführter Reparatur eines Kfz
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.1998 - Aktenzeichen 1 U 140/97
DRsp Nr. 2003/16301
Schadensersatz bei in Eigenregie durchgeführter Reparatur eines Kfz
Ein Kfz-Eigentümer, der sein durch Unfall beschädigtes Fahrzeug in Eigenregie ordnungsgemäß und fachgerecht instandsetzt, kann diese Reparatur an sich unter Ausnutzung des 30%igen Integritätszuschlags abrechnen. Liegen jedoch die nachträglich ermittelten Kosten dieser Reparatur weit unter dem zuvor geschätzten Umfang, muss sich der Betroffene auf den niedrigeren Kostenbetrag verweisen lassen.