OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.10.1995
13 U 41/91
Normen:
BGB § 463 S. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)417b
NZV 1996, 368
OLGR 1996, 28
OLGReport-Düsseldorf 1996, 28
ZfS 1996, 137

Schadensersatz bei unrichtiger Zusicherung der Unfallfreiheit eines verkauften Gebrauchtfahrzeuges

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 13 U 41/91

DRsp Nr. 1996/29761

Schadensersatz bei unrichtiger Zusicherung der Unfallfreiheit eines verkauften Gebrauchtfahrzeuges

Bei unrichtiger Zusicherung der Unfallfreiheit eines verkauften Gebrauchtfahrzeuges umfaßt die Pflicht des Verkäufers zum Schadensersatz auch diejenigen Schäden, die der Käufer dadurch erleidet, daß er das Fahrzeug an einen Abnehmer als unfallfrei lt. Vorbesitzer verkauft und diesem wegen der auch in diesem Vertragsverhältnis vorliegenden unrichtigen Zusicherung der Unfallfreiheit mit Erfolg auf die Rückabwicklung des Vertrages in Anspruch genommen wird.

Normenkette:

BGB § 463 S. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(130)417b
NZV 1996, 368
OLGR 1996, 28
OLGReport-Düsseldorf 1996, 28
ZfS 1996, 137