Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
BGH, Beschluß vom 10.12.2002 - Aktenzeichen VI ZR 171/02
DRsp Nr. 2003/3027
Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
»Wird der Partner eines erfolgreichen und bekannten Eiskunstlaufpaares bei einem Verkehrsunfall verletzt, so kann die Partnerin von dem Schädiger keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihr durch den zeitweiligen unfallbedingten Ausfall des Partners entstanden ist; für einen Anspruch unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fehlt es jedenfalls an einem betriebsbezogenen Eingriff.«