SchlHOLG - Urteil vom 26.01.2021
7 U 33/20
Normen:
BGB § 823; StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; VVG § 115;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 22.01.2020

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallAbwägung von VerursachungsbeiträgenGrober Verkehrsverstoß beim Abbiegen

SchlHOLG, Urteil vom 26.01.2021 - Aktenzeichen 7 U 33/20

DRsp Nr. 2022/8091

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Abwägung von Verursachungsbeiträgen Grober Verkehrsverstoß beim Abbiegen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Januar 2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.316,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten im ersten Rechtszug tragen der Kläger zu und die Beklagten als Gesamtschuldner zu. Die Kosten der Berufung tragen die Beklagte als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 823; StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; VVG § 115;

Gründe

I.

Der Kläger macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, welcher am 16. November 2015 in X stattfand.

Die Zeugin Y befuhr mit dem Polizeieinsatzfahrzeug des Klägers (amtliches Kennzeichen SH ...) die R. Allee stadteinwärts. Im Kreuzungsbereich R. Allee/W...straße zeigte die für ihre Fahrtrichtung geltende Lichtzeichenanlage auf der R. Allee "rot".