Auf die Berufung der Beklagten vom 23.04.2021 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 16.03.2021 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 2.979,31 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2792,71 € seit 08.09.2020 und aus weiteren 186,60 € seit 05.12.2020 sowie weitere nicht anrechenbare vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 523,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.12.2020 zu bezahlen.
2Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tagen der Kläger 71 % und die Beklagten samtverbindlich 29 %.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
II.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 71 % und die Beklagten samtverbindlich 29 %.
III.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|