BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1165
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %
LG Hannover, Urteil vom 20.10.1981 - Aktenzeichen 14 O 165/81
DRsp Nr. 1996/2009
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 20 %
32000 DM [16000 EUR] Schmerzensgeld für ein 16-jähriges Mädchen unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/5 wegen eines Verkehrsunfalls (Beifahrerin) für multiple Gesichtsverletzungen im Bereich der rechten Wange, des rechten Nasenganges, des vestibulum nasi rechts und der rechten Stirnseite, ferner für Schnittwunden am Ober- und Unterlid des rechten Auges mit Ober- und Unterlidabriß im inneren Lidwinkel, sowie für einen Tränenwegsabriß unten, eine Lederhautperforation des rechten Augapfels von 2 bis 5 Uhr mit Lederhaut- und Glaskörpervorfall, eine Einblutung des rechten Augapfels, und für eine 5 cm lange Rißwunde am rechten Kniegelenk mit Beteiligung der Bursa praepatellaris; Schädelprellung sowie eine Prellung des rechten Oberschenkels und Unfallschock.63 Tage stationäre Behandlung.Dauerfolgen: Die Sehkraft des rechten Auges ist erloschen; unvollständiger Lidschluß in Folge einer Narbenverziehung. Verbleibende, entstellende Gesichtsnarben.Die Schulausbildung der Geschädigten wurde durch den Unfall verzögert.
Normenkette:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1165
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.