LG Hanau - Urteil vom 27.07.1993
7/8 O 310/93
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/153

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigtenvon 50 %

LG Hanau, Urteil vom 27.07.1993 - Aktenzeichen 7/8 O 310/93

DRsp Nr. 2007/17151

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigtenvon 50 %

25000 DM [12500 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % für Mann aus Verkehrsunfall wegen Trümmerfraktur des Beckens, Symphysensprengung, Fraktur des Iliosacralgelenkes, Schädelprellung sowie seelische Depressionen (Unfalltod der mitfahrenden Freundin).30 Tage stationäre Behandlung.Dauerschaden: Steh- und Gehbehinderung, Umschulung.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/153