OLG Zweibrücken - Urteil vom 19.10.1994 1 U 120/93
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/117
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.10.1994 - Aktenzeichen 1 U 120/93
DRsp Nr. 2007/17245
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/2 für Motorradfahrer aus Verkehrsunfall wegen Oberschenkeltrümmerbruch linksseitig, multiple Prellungen und Blutergüsse, Verlust von 2 Schneidezähnen mit Ersatz durch eine sechsgliedrige Brücke mit einer MdE von 100 % für 165 Tage.28 Tage stationäre Behandlung mit Operation.Dauerschaden mit mindestens 30 cm langer, sich über den gesamten Oberschenkel erstreckender breiten Narbe ohne entstellende Wirkung.
Normenkette:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Tatbestand:
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