Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 % aus Betriebsgefahr
AG Dresden, Urteil vom 19.04.2005 - Aktenzeichen 104 C 2653/04
DRsp Nr. 2007/17384
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 % aus Betriebsgefahr
1. 650 EUR Schmerzensgeld für eine Frau aus Verkehrsunfall unter Berücksichtigung eines Mithaftungsanteils von 1/4 bei Distorsion der Halswirbelsäule.2. Bremst ein PKW-Fahrer seinen PKW ab, um nach links abzubiegen und ist dort das Linksabbiegen verboten, so haftet er zu 75 % wegen Verschulden eines Unfalls, wenn der nachfolgende PKW auffährt. Der auffahrende PKW-Fahrer haftet aus Betriebsgefahr zu 25 %.