LG München I - Urteil vom 16.01.1990
17 O 7341/89
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/503

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

LG München I, Urteil vom 16.01.1990 - Aktenzeichen 17 O 7341/89

DRsp Nr. 1996/2269

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

900 DM [450 EUR] Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/4 für einenPkw-Fahrer aus Verkehrsunfall wegen HWS-Trauma der Stufe I, Unfallschock und Kopfschmerzen mit einer MdE von 100 % für 25 Tage.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/503