AG Paderborn - Urteil vom 06.03.1981
2 C 691/80
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1872

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 %

AG Paderborn, Urteil vom 06.03.1981 - Aktenzeichen 2 C 691/80

DRsp Nr. 1996/3004

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 50 %

125 DM [62,50 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann (Radfahrer) unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens aus Verkehrsunfall wegen einer Distorsion des rechten Sprunggelenks und einer Prellung des linken Kniegelenks sowie mehrerer Schürfwunden.Zweimonatige ambulante Behandlung.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1872