Auf die Berufung der Beklagten wird — unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels — das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 1994 — 14 0 177/93 — teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
1.Die Beklagten zu 1. und 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
a) b) 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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