Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 1. Juli 1981 wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes richtet (Nr. 1 des Urteilstenors).
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz teilweise abgeändert und in Ziffer 1 (Schmerzensgeldanspruch) neugefasst wie folgt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|