LG Düsseldorf - Urteil vom 25.03.1982
3 O 650/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1066

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.1982 - Aktenzeichen 3 O 650/81

DRsp Nr. 1996/1866

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

1500 DM [750 EUR] Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls für vorzeitige Wehentätigkeit mit medikamentöser Behandlung bei einer hochschwangeren Frau mit Befürchtung einer Frühgeburt und starken Wehenschmerzen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1066