LG Kleve - Urteil vom 30.10.1987
4 O 105/87
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/2043

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG Kleve, Urteil vom 30.10.1987 - Aktenzeichen 4 O 105/87

DRsp Nr. 1996/2099

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

15000 DM [7500 EUR] Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall für eine 42-jährige Fußgängerin wegen einer Gehirnerschütterung, einer Kopfplatzwunde, einer Kreuzbeinfraktur ohne Verschiebungen und sowie für allgemeine Körperprellungen mit einer ununerbrochenen eineinhalbjährigen Arbeitsunfähigkeit.