LG München II - Urteil vom 22.09.1982
13 O 4787/81
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/249

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG München II, Urteil vom 22.09.1982 - Aktenzeichen 13 O 4787/81

DRsp Nr. 1996/2309

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

1330 DM [665 EUR] Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen HWS-Trauma nebst Prellung des Hinterkopfes von nicht allzu starkem Ausmaß.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1994/249