Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Frankenberg, Urteil vom 19.06.1990 - Aktenzeichen 1 C 256/90
DRsp Nr. 1996/2736
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
800 DM [400 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann (Pkw-Beifahrer) aus Verkehrsunfall wegen schwerer Thoraxprellung, Prellung und Hautabschürfung im Bereich des rechten Unterbauches sowie Prellung des rechten Unterschenkels mit einer MdE von 100 % für fünf Tage.