Der Kläger macht restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, den er am 29.08.1991 als Führer eines Motorrades erlitt. Die Beklagte fordert im Wege der Widerklage die Teilzahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von DM 4.000 zurück.
Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig.
Dem unfallbedingt verletzten Kläger stellte die Beklagte vor-prozessual eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von DM 14.000 zur Verfügung.
Der Kläger behauptet:
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