LG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.03.1993
2/5 O 271/92
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/147

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.03.1993 - Aktenzeichen 2/5 O 271/92

DRsp Nr. 2007/17140

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

14000 DM [7000 EUR] Schmerzensgeld für Frau aus Verkehrsunfall wegen schwerster Verletzungen mit Tod wenige Wochen nach dem Unfall.Schmerzensgelderhöhend wurde bewertet, daß die Geschädigte eine 3/4 Stunde nach dem Unfall warten mußte, bis sie mit Hydraulikscheren aus dem Fahrzeug befreit werden konnte. Ungeklärt, jedoch ohne entscheidende Bedeutung ist, ob die Geschädigte die Schmerzen noch bewußt empfinden konnte, nachdem sie auf dem Transport in Krankenhaus ins Koma verfiel.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/147