LG Wiesbaden - Urteil vom 24.11.1994
2 O 185/94
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1998/46

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Wiesbaden, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 2 O 185/94

DRsp Nr. 2007/17204

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

500000 DM [250000 EUR] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens für Pkw-Fahrer aus Verkehrsunfall wegen Luxationsfraktur des 6. und 7. Halswirbelkörpers mit Querschnittslähmung (Tetraplegie) an allen 4 Extremitäten. Spastische Viergliedmaßenlähmung unterhalb des 7. Halsmarksegments mit Lähmung von Harnblase und Enddarm. Dauerschaden.810 Tage stationäre Behandlung (2 KH-Aufenthalte) mit zwei Operationen.Rollstuhl und dauernde Intensivpflege (schwerstpflegebedürftig) sind nötig, ständig auf fremde Hilfe angewiesen.Grob fahrlässige Verursachung auf schädigender Seite.