OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.01.1992
3 U 99/91
Normen:
BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1997/113

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 3 U 99/91

DRsp Nr. 2007/17241

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld für 39jährigen Zollbeamten aus Verkehrsunfall (Überrollen des Fußes mit Pkw) wegen zweitgradiger offener Unterschenkelfraktur links.49 Tage stationäre Behandlung mit operativer Versorgung des Bruches und Tragens eines Fixateur extern. Vollständige Ausheilung.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
DfS Nr. 1997/113