LG Kiel - Urteil vom 31.03.1981
12 O 401/80
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Kiel, Urteil vom 31.03.1981 - Aktenzeichen 12 O 401/80

DRsp Nr. 2007/21756

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

1. »[Zur] Höhe des Schmerzensgeldes bei Brandverletzungen eines fünf Jahre alten Kindes mit lebenslänglicher Beeinträchtigung des Geschädigten.« 2. 120000 DM [60000 EUR] Schmerzensgeld sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300 DM [150 EUR] für einen 5-jährigen Jungen wegen lebensgefährlicher Verbrennungen II. und III. Grades von insgesamt 65 % der Körperoberfläche, vorwiegend im Gesicht, am Hals, an den Oberarmen, sowie im Brust-, Mittel- und Oberbauchbereich, ferner im Bereich des Rückens und des dorsalen Oberschenkels.