BGB § 249 § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
SP 1994, 377
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.1993 - Aktenzeichen 2 O 199/93
DRsp Nr. 2007/21769
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
2000 DM [1000 EUR] Schmerzensgeld für eine Frau (Beifahrerin) aus Verkehrsunfall wegen einer HWS-Zerrung mit Klopfschmerz im Bereich der unteren Halswirbelsäule und endgradig schmerzhaft eingeschränkter Halswirbelsäulenbeweglichkeit.Drei Tage stationäre Behandlung.
Normenkette:
BGB § 249 § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;