BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.1983 - Aktenzeichen 6 O 371/82
DRsp Nr. 2007/21788
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit wegen einer linksseitigen Unterschenkelschrägfraktur.28 Tage stationäre Behandlung mit komplikationsloser Ausheilung
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;