LG Stuttgart - Urteil vom 28.11.1986
25 O 178/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Stuttgart, Urteil vom 28.11.1986 - Aktenzeichen 25 O 178/86

DRsp Nr. 2007/21793

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

5000 DM [2500 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: HWS-Syndrom, Teilzerreißung des Schultereckgelenks mit einer MdE von 100 % für sieben Tage, 50 % für 11 Tage und 30 % für sieben Tage.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 833 S. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;