AG Lemgo - Urteil vom 18.03.1981
17 C 829/80
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
r+s 1981, 219

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Lemgo, Urteil vom 18.03.1981 - Aktenzeichen 17 C 829/80

DRsp Nr. 2007/21836

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

400 DM [200 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall wegen einer handtellergroßen Abschürfung und Bluterguß am rechten Kniegelenk. Berücksichtigung fand das grob fahrlässige Verhalten des Schädigers.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
r+s 1981, 219