AG Ludwigsburg - Urteil vom 25.10.1985
7 C 2614/85
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Ludwigsburg, Urteil vom 25.10.1985 - Aktenzeichen 7 C 2614/85

DRsp Nr. 2007/21837

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

150 DM [75 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen einer folgenlos abgeheilten Brustbeinprellung.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;