BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
r+s 1985, 275
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Lüneburg, Urteil vom 15.08.1985 - Aktenzeichen 10 C 234/85
DRsp Nr. 2007/21839
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
750 DM [375 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall Schürfwunden an der Stirn, einer 3 cm lange Schnittwunde am Oberschenkel, Prellung an Stirn und Jochbein mit einwöchiger Arbeitsunfähigkeit.
Normenkette:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;