Die Berufung des Beklagten gegen das am 31. August 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Beklagten: unter 60.000,00 DM.
I.
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