OLG Köln - Urteil vom 29.10.1993
3 U 248/92
Normen:
BGB § 433 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)360a

Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei verweigerter Abnahme eines gekauften Gebrauchtwagens

OLG Köln, Urteil vom 29.10.1993 - Aktenzeichen 3 U 248/92

DRsp Nr. 1994/2065

Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei verweigerter Abnahme eines gekauften Gebrauchtwagens

Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei verweigerter Abnahme eines gekauften Gebrauchtwagens kann der Verkäufer nicht mit Erfolg geltendmachen, ihm sei wegen späteren Verkaufs des nicht abgenommenen Fahrzeugs an einen Dritten ein Zusatzgeschäft über einen anderen Wagen entgangen.

Normenkette:

BGB § 433 ;

Gründe:

»Die Schadensersatzklage ist unbegründet, weil der Kl. durch die Nichtabnahme des Pkw durch den Bekl. schon nach ihrem eigenen Vortrag kein Schaden entstanden ist, denn sie hat das verkaufte Fahrzeug zum selben Preis an einen Dritten veräußert und damit einen ihr zunächst entstandenen Schaden infolge ausgebliebenen Gewinns durch diesen »Deckungsverkauf« kompensiert.