c. »Die Kosten für die vermehrte Benutzung eines Kraftfahrzeuges kann der [bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzte] Kl. nur zum Teil ersetzt verlangen. ... Der Kl. verlangt einen finanziellen Ausgleich dafür, daß er sich nicht mehr wie vor dem Unfall betätigen könne und sich stattdessen anderen Beschäftigungen mit einem höheren Kostenaufwand zuwenden müsse.
Bei [dem geltendgemachten] Verzicht auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen handelt es sich indessen um einen immateriellen Schaden, der nach §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|