BGH vom 13.07.1976
VI ZR 78/75
Normen:
BGB § 249;
Fundstellen:
BB 1976, 1194
DB 1976, 1858
DRsp I(123)200a-c
ES Kfz-Schaden B-3/5
VRS 51, 409
VersR 1976, 943
WM 1976, 1133

Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers bei Zerstörung des geleasten Kraftfahrzeugs

BGH, vom 13.07.1976 - Aktenzeichen VI ZR 78/75

DRsp Nr. 1994/1446

Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers bei Zerstörung des geleasten Kraftfahrzeugs

»Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers bei Zerstörung des geleasten Kraftfahrzeugs durch einen Dritten« können aus dem im Entzug der Sachnutzung bestehenden "Nutzungsschaden" und aus dem - wegen sofortiger Fälligstellung der offenen Leasingraten - durch Kreditkosten oder Zinsverlust verursachten "Haftungsschaden" resultieren«

Normenkette:

BGB § 249;

Sachverhaltsdaten:

Die Kl. ist Leasinggeberin, L. Leasingnehmer [LN] für einen Pkw. Das Fahrzeug wurde bei einem vom Drittbekl. verschuldeten Unfall total beschädigt. Die Kl. klagt aus abgetretenem Recht.

Aus den Gründen