1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten zu 1 und des Beklagten zu 2 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Beklagte zu 1 und der Beklagte zu 2 haben Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollten allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der auf Freitag, 28.02.2020, 9.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 3.043,63 € festzusetzen.
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