I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 02.07.2019 (Aktenzeichen
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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