I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 28.10.2020 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 40.500,00 € festgesetzt.
I.
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