OLG Dresden - Urteil vom 22.02.2022
4 U 2323/20
Normen:
BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 253;
Fundstellen:
NJW 2022, 2124
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 28.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 442/18

Schadensersatzanspruch nach einer laparoskopischen SigmaresektionAuswahl eines medizinischen Sachverständigen nach einem bestimmten FachgebietIntraoperative Versorgung einer während einer Sigmaresektion aufgetretenen Läsion eines Harnleiters als Facharztstandard der Viszeralchirurgie

OLG Dresden, Urteil vom 22.02.2022 - Aktenzeichen 4 U 2323/20

DRsp Nr. 2022/4621

Schadensersatzanspruch nach einer laparoskopischen Sigmaresektion Auswahl eines medizinischen Sachverständigen nach einem bestimmten Fachgebiet Intraoperative Versorgung einer während einer Sigmaresektion aufgetretenen Läsion eines Harnleiters als Facharztstandard der Viszeralchirurgie

1. Grundsätzlich ist bei der Auswahl eines medizinischen Sachverständigen auf das Fachgebiet abzustellen, in das der Eingriff fällt. 2. Die intraoperative Versorgung einer während einer Sigmaresektion aufgetretenen Läsion des Harnleiters unterfällt dem Facharztstandard der Viszeralchirurgie.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 28.10.2020 - 4 O 442/18 - wird zurückgewiesen:

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 40.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB §§ 630a ff.; BGB § 280; BGB § 253;

Gründe:

I.