OLG Köln - Urteil vom 20.05.2005
20 U 133/04
Normen:
BGB § 839a;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 79/04

Schadensersatzanspruch wegen eines in einem Zwangsversteigerungsverfahren erstatteten VerkehrswertgutachtensLediglich mittelbare Kausalität zwischen Wertfestsetzung und abgegebenem Gebot

OLG Köln, Urteil vom 20.05.2005 - Aktenzeichen 20 U 133/04

DRsp Nr. 2022/7741

Schadensersatzanspruch wegen eines in einem Zwangsversteigerungsverfahren erstatteten Verkehrswertgutachtens Lediglich mittelbare Kausalität zwischen Wertfestsetzung und abgegebenem Gebot

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 05.08.2004 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 79/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.473,32 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 839a;

Gründe

I.

Die Kläger machen als Ersteher eines in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstücks mit Mehrfamilienhaus einen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten wegen eines von ihm im Zwangsversteigerungsverfahren erstatteten Verkehrswertgutachtens geltend.