Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve vom 21.02.2018 zum Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.799,11 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 15 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Kläger 81 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 19 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall, der sich 08.09.2016 gegen 12:15 Uhr an der Kreuzung A.../ B... in C... ereignete.
1. 2.
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