LG Köln, vom 21.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 125/17
Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen der Steuerpflicht von Zinseinkünften aus einer Rentenversicherung
OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 12 U 50/18
DRsp Nr. 2019/3148
Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen der Steuerpflicht von Zinseinkünften aus einer Rentenversicherung
1. In Anwendung des maßgeblichen normativen Schadensbegriffs kann es wegen eines von einer Bank zu vertretenden Beratungsfehlers an einem zurechenbaren Schaden schon deshalb fehlen, weil dem Bankkunden im Wege des Schadensersatzes grundsätzlich nicht mehr zuerkannt werden kann, als das, was er nach der materiellen Rechtslage beanspruchen kann, da der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, keinen ersatzfähigen Nachteil darstellt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.