Auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1 wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 25.10.2017, Az.
Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,00 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2015 zu zahlen.
2.Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an die Klägerin 169,25 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.10.2015 zu zahlen.
3. 4. 5. II. III. 1. a) b) c) 2. IV.
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