Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.02.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.783,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2019 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den Sachverständigenkosten des Sachverständigen Uwe Schmidt, Herzbergstraße 28, 12055 Berlin in Höhe von 1.426,17 € freizustellen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2019 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 650,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
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