Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 17.11.2016 -
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Aachen vom 16.06.2016 -
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 7/8 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/8. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz mit Ausnahme der Kosten der Säumnis tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 11 %. Die Beklagte zu 1) trägt die Kosten ihrer Säumnis.
III. IV.
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