Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das am 13. April 2021 verkündete Urteil der Zivilkammer 45 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.877,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. September 2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 54 % und die Beklagten zu 46 % zu tragen.
Das Urteil sowie - im Umfang der Zurückweisung der Berufung - das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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