1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 24.01.2018, Az.
2. Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Schwerin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 290.000,- € festgesetzt.
I.
Die Klägerinnen machen Schadensersatzansprüche im Wesentlichen aus übergegangenem Recht aufgrund der Zerstörung eines Ackerschleppers mit angehängter Ballenpresse durch einen Brand infolge behaupteter Konstruktionsfehler und Instruktionsmängel geltend.
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