Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002 - Aktenzeichen 22 U 76/02
DRsp Nr. 2005/7258
Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Gebäudes wegen herabfallender Ziegel
»Der Besitzer eines Gebäudes beachtet die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Abwendung von Gefahren, die von der Ablösung von Teilen des Daches ausgehen jedenfalls dann, wenn er einen renommierten Dachdeckerbetrieb damit beauftragt, das Dach alle drei Monate zu begehen und zu überprüfen.«