Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz auf Gutachtenbasis - tatsächlich entstandene Mehrwertsteuer
AG Minden, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 2 C 348/02
DRsp Nr. 2004/2558
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Reparaturkostenersatz auf Gutachtenbasis - tatsächlich entstandene Mehrwertsteuer
Zusätzlich zum geltend gemachten Kfz-Reparaturkostenersatz auf Gutachtenbasis steht dem Betroffenen Ersatz von Mehrwertsteuer-Aufwendungen aus tatsächlicher Reparaturdurchführung zu.