LG Mainz, vom 07.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 55/01
Schadensverteilung nach einem nächtlichen Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem langsam in die Vorfahrtstraße einbiegenden landwirtschaftlichen Zuckerrübengespann
OLG Koblenz, Urteil vom 01.09.2003 - Aktenzeichen 12 U 716/02
DRsp Nr. 2003/12876
Schadensverteilung nach einem nächtlichen Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem langsam in die Vorfahrtstraße einbiegenden landwirtschaftlichen Zuckerrübengespann
Bei einem Unfallschaden infolge einer Kollision eines an sich vorfahrtberechtigten PKW mit einem infolge des hohen Eigengewichtes langsam in die Vorfahrtstrasse einbiegenden Zuckerrübengespann erscheint eine Haftungsquote von 50 : 50 angemessen, wenn den Fahrer des PKW ein erheblicher Verstoß gegen das Sichtfahrgebot sowie gegen sonstige besondere Sorgfaltspflichten trifft.