Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, Ersatz von restlichen Sachverständigenkosten als Schaden aus einem Verkehrsunfall.
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