Der Kläger begehrt von den Beklagten zu 1) und 2) 100 % seines Schadens aus einem Verkehrsunfall am 12.2.1993. Die Beklagte zu 1) begehrte im Wege der Widerklage ihrerseits vom Kläger und den Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) 50 % ihres Schadens aus diesem Unfall.
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